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Die Gemeinde Bad Essen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Günter Harmeyer.

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Zugangseröffnung gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in Verbindung mit § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Gemeinde Bad Essen hat die elektronische Kommunikation für Verwaltungsverfahren eröffnet.

Als virtuelle Poststelle wird das Produkt "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) verwendet. Damit besteht die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen und vertraulichen (verschlüsselten) elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung.

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