
Sanierungsgebiet Hafenstraße
Das Sanierungsgebiet „Hafenstraße“
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb
Sanierungsverfahren
Sanierungsvermerk
Ihre Ansprechpartner
Gemeinde Bad Essen
Lindenstraße 41/43, 49152 Bad Essen
Andreas Pante
Fachdienst 3
Telefon: 0 54 72 – 4 01 - 60 (Fax 4 01 - 68)
E-Mail: pante@BadEssen.de
Sanierungsträger
BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Gerberhof 10, 49074 Osnabrück
Robin H. Nagel
Telefon: 05 41 – 20 23 94 - 49 (Fax 2 71 07)
E-Mail: RNagel@baubeconstadtsanierung.de
Birgit Schulze Roberg
Telefon: 05 41 – 20 23 94 – 48 (Fax 2 71 07)
E-Mail: BSchulze-Roberg@baubeconstadtsanierung.de
Die Gemeinde Bad Essen ist im Jahr 2008 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“
aufgenommen worden. Durch diese finanzielle Unterstützung von Bund und Land besteht die Chance, die gewerbliche Brache mit Gebäudeleerständen entlang des Mittellandkanals innerhalb der nächsten Jahre durch gezielte Maßnahmen einer neuen Nutzung zuzuführen. Durch die Aufwertung des Hafenbereichs entsteht eine neue Lebensqualität der Bürger und ein neuer Anziehungspunkt für Touristen. Unter der Leitvorstellung „Wohnen am Wasser“ soll sich Bad Essen wieder dem Wasser zuwenden. Als eine erste Maßnahme im Sanierungsgebiet erfolgt der Umbau des Gebäudes der Schulallee 2 zum Jugendtreff mit generationsübergreifenden Elementen.
aufgenommen worden. Durch diese finanzielle Unterstützung von Bund und Land besteht die Chance, die gewerbliche Brache mit Gebäudeleerständen entlang des Mittellandkanals innerhalb der nächsten Jahre durch gezielte Maßnahmen einer neuen Nutzung zuzuführen. Durch die Aufwertung des Hafenbereichs entsteht eine neue Lebensqualität der Bürger und ein neuer Anziehungspunkt für Touristen. Unter der Leitvorstellung „Wohnen am Wasser“ soll sich Bad Essen wieder dem Wasser zuwenden. Als eine erste Maßnahme im Sanierungsgebiet erfolgt der Umbau des Gebäudes der Schulallee 2 zum Jugendtreff mit generationsübergreifenden Elementen.
Lageplan mit den Grenzen des Sanierungsgebiets
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb
Um die Sanierungsziele zu konkretisieren, wurde im Herbst 2008 ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb unter Beteiligung von 13 Architektur- und Planungsbüros durchgeführt. Aufgabe war es, alternative Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten zu entwickeln, um eine qualitätsvolle Neugestaltung des ca. 14 ha umfassenden Areals zu erhalten.
Aus diesem Wettbewerb ging der Entwurf von Dr. Ahrens + Pörtner und von der Heyde als Sieger hervor. Die Grundidee des Siegerentwurfs ist es, den Speicher als Landmarke zu erhalten und den Hafenplatz vor dem Speicher zum zentralen Platz des Gebietes auszubauen. Das Hafenbecken, die sog. Marina, Bereitstellung attraktiven Wohnraums am Wasser, eine gläserne Werft und ein Wasser-Rastplatz sind weitere Eckpunkte der Planungen. Die Planung wird auf der Grundlage der Juryempfehlung in einigen Details überarbeitet.
Aus diesem Wettbewerb ging der Entwurf von Dr. Ahrens + Pörtner und von der Heyde als Sieger hervor. Die Grundidee des Siegerentwurfs ist es, den Speicher als Landmarke zu erhalten und den Hafenplatz vor dem Speicher zum zentralen Platz des Gebietes auszubauen. Das Hafenbecken, die sog. Marina, Bereitstellung attraktiven Wohnraums am Wasser, eine gläserne Werft und ein Wasser-Rastplatz sind weitere Eckpunkte der Planungen. Die Planung wird auf der Grundlage der Juryempfehlung in einigen Details überarbeitet.
Sanierungsverfahren
| Vorbereitende Untersuchungen | 10.07.2003 |
| Integriertes Entwicklungskonzept | 09.03.2007 |
| Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch Ratsbeschluss | 28.06.2007 |
| Rechtsverbindlichkeit durch öffentliche Bekanntmachung der förmlichen Festlegung | 30.08.2007 |
| Preisgerichtssitzung des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbs | 31.10.2008 |
Sanierungsvermerk
Zur Sicherung der Interessen der Eigentümer sowie der Gemeinde Bad Essen wurde durch das Grundbuchamt der Sanierungsvermerk in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke eingetragen. Dieser Sanierungsvermerk weist darauf hin, dass eine Sanierung durchgeführt wird und dass die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) - und hier das Besondere Städtebaurecht gemäß §§ 136ff. BauGB - zu beachten sind. Der Sanierungsvermerk dient als zentrales Steuerungsinstrument zur Durchsetzung der Sanierungsziele. Er hat lediglich hinweisenden Charakter und stellt keine Belastung dar. Der Sanierungsvermerk wird nach Abschluss des Sanierungsverfahrens im Grundbuch gelöscht, ohne dass den Eigentümern Kosten entstehen. Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten der Eigentümer erteilen Ihnen gerne unten genannten Ansprechpartner.
Ihre Ansprechpartner
Gemeinde Bad Essen
Lindenstraße 41/43, 49152 Bad Essen
Andreas Pante
Fachdienst 3
Telefon: 0 54 72 – 4 01 - 60 (Fax 4 01 - 68)
E-Mail: pante@BadEssen.de
Sanierungsträger
BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Gerberhof 10, 49074 Osnabrück
Robin H. Nagel
Telefon: 05 41 – 20 23 94 - 49 (Fax 2 71 07)
E-Mail: RNagel@baubeconstadtsanierung.de
Birgit Schulze Roberg
Telefon: 05 41 – 20 23 94 – 48 (Fax 2 71 07)
E-Mail: BSchulze-Roberg@baubeconstadtsanierung.de









