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49152 Bad Essen

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Lindenstraße 25
49152 Bad Essen

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Friedhofsverwaltung

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Fachdienst 2 - Finanzen
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frank Bick 05472 /401-41 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen in Niedersachsen gesetzliche Friedhofspflicht.

Bei einem Todesfall besteht die Pflicht, unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt zu verständigen. Die Ärztin oder der Arzt stellt nach der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus, welche der für den Todesfall zuständigen Stelle zuzuleiten ist.

Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:

  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
  • Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder)
  • Vorfahren (Eltern, Großeltern)
  • Geschwister

Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die zuständige Stelle des Sterbe- oder Auffindungsortes für die Bestattung zu sorgen; in diesem Fall bestimmt sie über Art und Ort der Bestattung.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.



Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde



Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Sorgt die zuständige Stelle für die Bestattung, haften die Bestattungspflichtigen für die dabei entstandenen Kosten.



Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen spätestens 8 Tage nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein.



Rechtsgrundlage

  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)



Was sollte ich noch wissen?

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.




Bemerkungen

16.01.2012


Waldbestattungen sind seit Februar 2017 im „RuheForst Schloss Hünnefeld Bad Essen“ in Harpenfeld, Bad Essen möglich. Hier kann die menschliche Asche in biologisch abbaubaren Urnen im Boden des idyllischen Laubwaldes unweit des Schlosses Hünnefeld an der Clamors Allee beigesetzt werden.

Als Grabstätten dienen sogenannte RuheBiotope®. Deren Mittelpunkt bilden Waldbäume, um die herum bis zu 12 Urnengrabstellen kreisförmig angelegt werden. Die Beisetzungen sind nicht anonym: Der Name sowie Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen werden auf einem Metallschild am Stamm des Baumes gekennzeichnet. Eine Grabpflege jedoch ist nicht notwendig, die übernimmt die Natur. Für Trauerfeiern und individuelle Abschiednahmen steht ein zentraler Andachtsplatz zur Verfügung. Der RuheForst Schloss Hünnefeld Bad Essen ist ein kommunaler Friedhof der Gemeinde Bad Essen und steht allen Menschen offen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion.

Weitere Informationen zum RuheForst Schloss Hünnefeld Bad Essen erhalten Sie direkt bei der Landwirtschaftskammer unter Tel.: 0511/365 1455 und unter www.ruheforst-schloss-huennefeld.de.




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