Grün muss im Schnitt gehalten werden - Pflege der Gehwege
Gemäß der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Essen dürfen Bäume, Hecken und Sträucher, die in die Straße hineinragen, den Verkehr nicht behindern. Darauf weist die Gemeinde Bad Essen hin.
Zudem dürfen Sträucher und Hecken amtliche Verkehrsschilder und Straßenleuchten nicht verdecken. Sie müssen so im Schnitt gehalten werden, dass der Luftraum über der Fahrbahn bis zu 4,50 m sowie über Geh- und Radwegen bis zu 3,00 m frei bleibt.
„Die Freihaltung von Sichtdreiecken an Straßen, Kreuzungen und Einmündungen ist im Interesse der Verkehrssicherheit sehr wichtig“, betont die Kommune in einer Mitteilung. Unzulässige Sichtbehinderungen können nämlich ursächlich sein für ansonsten vermeidbare Verkehrsunfälle.
Alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde Bad Essen werden daher gebeten, die Sichtwinkel an Kreuzungen und Einmündungen bis auf maximal 80 Zentimeter über der jeweiligen Fahrbahnoberkante frei zu machen und dauerhaft frei zu halten, sowie auch den Hecken- und Baumüberwuchs an Gehwegen zurückzuschneiden.
Zu den Pflichten der Grundstückseigentümer gehört darüber hinaus die Beseitigung von Schmutz, Unrat und Laub auf Gehwegen. Erheblicher Unkrautbewuchs und Gefahrenquellen sind unverzüglich zu entfernen. Dies gilt in allen Ortschaften der Gemeinde.
Für weitere Auskünfte zu diesem Thema steht der Fachdienst 3 Umwelt, Planen und Bauen der Gemeinde Bad Essen zur Verfügung.