Stellenausschreibung: Buchhalter/in für die Tourist-Information

Veröffentlicht am: 07.11.2023

Die Gemeinde Bad Essen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Buchhalter/in als Mitarbeiter/in für die Tourist-Information Bad Essen (w/m/d)

in Teilzeitbeschäftigung (ca. 14 Stunden/Woche).

Aufgrund des Ausscheidens einer Mitarbeiterin im nächsten Jahr sucht die Gemeinde Bad Essen zur Verstärkung ihres Teams in der Tourist-Information eine qualifizierte Fachkraft. Zu den Aufgaben der zu besetzenden Stelle gehören insbesondere:

  • die Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsvorgänge in der Debitoren-, Kreditoren- und Bankbuchhaltung sowie in der Anlagenbuchhaltung,
  • die Klärung von Differenzen und das Mahnwesen,
  • die Abstimmung von Kassenbeständen und die Buchung von Einnahmen und Ausgaben,
  • die Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten,
  • die Abrechnung des Ticketing,
  • die Mitgliederverwaltung des Kur- und Verkehrsvereins Bad Essen e.V.,
  • der Empfang und die Betreuung von Gästen in der Tourist-Information,
  • die telefonische und persönliche Gästeberatung zu Sehenswürdigkeiten, Freizeitaktivitäten und kulturellen Angeboten in Bad Essen und der Region sowie
  • der Wochenendeinsatz in der Tourist-Information gemäß Dienstplan.

Für diese interessante Tätigkeit suchen wir eine qualifizierte und engagierte Person mit einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Qualifikation sowie Berufserfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen, in der Buchhaltung und im Umgang mit der Buchhaltungssoftware DATEV.

Ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen, insbesondere Excel, wird erwartet, ebenso eine kundenorientierte Einstellung und ein freundliches Auftreten.

Weiterhin erfordert die Stelle eine hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung für die erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung, ergänzende Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere im Englischen) sehr wünschenswert. Kenntnisse in der Arbeit in kleinen Teams sowie im direkten Kontakt mit Besuchern und Gästen und auch gute Regionalkenntnisse sind von großem Vorteil.

Die Arbeitsleistung ist während den Öffnungszeiten der Tourist-Information Bad Essen zu erbringen, die Festlegung der konkreten Arbeitszeiten erfolgt in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen im Team der Tourist-Information. Die Arbeiten sind dabei gelegentlich im Rahmen von Veranstaltungen in den Abendstunden sowie regelmäßig im Wechsel mit anderen Mitarbeiterinnen am Wochenende und auch an Feiertagen zu erbringen.

Wir bieten Ihnen ein abwechslungsreiches, interessantes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet sowie eine kreative Atmosphäre im Rahmen einer Beschäftigung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit einer entsprechenden betrieblichen Zusatzversorgung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihre Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Schul- und Arbeitszeugnisse usw.) sollten umgehend, jedoch spätestens bis zum 3. Dezember 2023 bei der Gemeinde Bad Essen eingehen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leiterin der Tourist-Information Bad Essen, Frau Nadine Levermann (05472/9492-80), gerne zur Verfügung.

Bewerbungen richten Sie bitte an:

Gemeinde Bad Essen, Personalabteilung, Lindenstr. 41/43, 49152 Bad Essen.

Verzichten Sie bei schriftlichen Bewerbungen bitte auf eine Bewerbungsmappe, da diese nicht zurückgesandt wird. Da die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden, übersenden Sie zudem keine Originale der Unterlagen.

Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch als E-Mail unter personal@badessen.de entgegen. Bitte senden Sie uns Ihre Anlagen ausschließlich als PDF-Dokument. Emails mit Anhängen in anderen Dateiformaten werden aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet.

Im Zuge Ihrer Bewerbung werden persönliche Daten von Ihnen erhoben und verarbeitet. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Besetzung der vorstehend ausgeschriebenen Stelle. Die Daten werden entsprechend der Vorschriften der DSGVO nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht bzw. vernichtet. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.