Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2023 - Wohngeldrechner
Veröffentlicht am:
28.03.2023
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung geht man von einer Verdreifachung der Anzahl der Wohngeldberechtigten aus.
Ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte, lässt sich über den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen online ermitteln. Die Internetadresse lautet wie folgt:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadtwohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html.
Für die Gemeinde Bad Essen ist die „Stufe 1“ an entsprechender Stelle auszuwählen.
Der Wohngeldrechner gibt eine Orientierung, jedoch keine endgültige Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe jemand Wohngeld erhalten kann.