Spielplätze und Freizeitanlagen

Leistungsbeschreibung
In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Zuständigkeitsfinder Infos:

In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Was sollte ich noch wissen?
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Fachlich freigegeben am
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Typisierung
5
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Kontakte: