Änderungen zur Straßenreinigungsgebühr - Grundfläche ersetzt Frontmeter
Mit Beginn des Jahres 2021 hat die Gemeinde Bad Essen die Grundlage für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren geändert.
Bislang erfolgte die Gebührenberechnung nach der Länge der Grundstücksseite, die an der zu reinigenden Straße liegt (Frontmetermaßstab). Zukünftig werden die Gebühren nach der Größe des anliegenden Grundstückes berechnet (Grundflächenmaßstab).
Ausführliche Informationen zu der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren erhalten Sie hier:
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter im Rathaus gerne zur Verfügung.