Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung von der Umspannanlage Wehrendorf bis zum Punkt Heithöfen
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 30.01.2020, AZ P248-05020-41, der das oben genannte Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 14.02.2020 bis einschließlich zum 28.02.2020 bei der Gemeindeverwaltung Bad Essen, Lindenstraße 41/43 (Rathaus, Zimmer 1.14), 49152 Bad Essen während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00-12.00, Mo.-Mi. 14.00-16.00 und Do. 14.00-18.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.
Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 05472/401-60.
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im oben geannten Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview unter „Beschluss Westnetz GmbH 110-kV Wehrendorf-Heithöfen“ eingesehen werden.
Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Absatz 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76a, 30453 Hannnover, möglich.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Gemeinde Bad Essen eingesehen werden.
Die vorstehende Bekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird hiermit nach § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen in der zurzeit geltenden Fassung durch Aushang im amtlichen Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen veröffentlicht.
Bad Essen, 05.02.2020
gez. Timo Natemeyer (Siegel)