Winterdienst
Die aktuelle Winterdienst-Prioritätenliste finden Sie unter dem Reiter Formulare/Downloads.
Zuständigkeitsfinder Infos:
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Typisierung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
6
Montag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Dienstag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 18:00
Freitag:
Von
08:00 bis 12:00
Sonntag:
geschlossen
Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.