Am 12. Mai 2025 ab 07:00 Uhr öffnet das Sole-Freibad Bad Essen in dieser Saison das erste Mal die Pforte für Sie. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen unbeschwerte Badefreuden!
Was ist, wenn ich meine Familie vorübergehend nicht betreuen, wenn ich den Haushalt nicht weiterführen kann? Wenn ich krank bin, einen Unfall hatte, während einer Kur- oder Reha-Maßnahme oder wenn eines meiner Kinder im Krankenhaus begleitet werden muss?
In mehreren Ortschaften der Gemeinde Bad Essen wurden in den letzten Monaten orangefarbene Bänke aufgestellt. Nun auch in Linne. Damit setzt auch Linne ein Zeichen - 365 Tage im Jahr!
Seit vielen Jahren besteht im Kreuzungsbereich Schulallee / Kuhweg ein Unfallschwerpunkt. Immer wieder kommt es dort zu teils schweren Verkehrsunfällen aufgrund der missachteten Vorfahrtsberechtigungen. Infolge dessen wurden Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituationen und Verbesserung der Verkehrssicherheit innerhalb der Unfallkommission getroffen.
Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, den Flächennutzungs-plan zur Ausweisung von Windenergievorrangflächen zu ändern (70. Änderung).
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 beschlossen, die Entwürfe der 69. Änderung des Flächennutzungs-planes Bad Essen und des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung), 2. Änderung, für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.
Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Osnabrück-Land hat Ende 2024 die Bodenschätzung in den zukünftigen Flurbereinigungsverfahren Wimmerbach-West und Wimmerbach-Ost überprüft. Nun werden die Ergebnisse der Nachschätzung für die Gemarkung Lockhausen offen gelegt.
Ein geordneter Niederschlagswasserabfluss, auch bei Starkregenereignissen, ist nur zu gewährleisten, wenn die Durchlässe unter den Grundstückszufahrten nicht verstopft sind. Zur Unterhaltung der Zufahrten und Zugänge ist nach § 20 Abs. 4 i.V.m. § 18 Abs. 4 Nds. Straßengesetz (NStrG) der jeweilige Straßenanlieger verpflichtet.
In Übereinstimmung mit den Ortsverbänden des Niedersächsischen Landvolks werden die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter dazu aufgefordert, das landwirtschaftliche Wegenetz möglichst schonend und sachgerecht zu nutzen und die Bewirtschaftung nur innerhalb der Eigentumsgrenzen vorzunehmen.