In der „dunklen Jahreszeit“ können Straßenleuchten die Gehwege und Straßen nicht ausleuchten, wenn Bäume und Sträucher bis an die Lichtkuppeln heranreichen. Aus diesem Grund werden alle Grundstückseigentümer gebeten, für ausreichenden Rückschnitt in ihrem Vorgartenbereich zu sorgen.
Die Gemeinde Bad Essen schreibt die Planungsleistungen für den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern öffentlich aus. Die Ausschreibung kann hier eingesehen werden.
Die Amprion GmbH und die Amprion Offshore GmbH haben für den Neubau und Betrieb der +/-525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und 2, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Die Westnetz GmbH hat für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung vom Punkt Heithöfen bis zum Punkt Lemförde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Ein geordneter Niederschlagswasserabfluss, auch bei Starkregenereignissen, ist nur zu gewährleisten, wenn die Durchlässe unter den Grundstückszufahrten nicht verstopft sind. Zur Unterhaltung der Zufahrten und Zugänge ist nach § 20 Abs. 4 i.V.m. § 18 Abs. 4 Nds. Straßengesetz (NStrG) der jeweilige Straßenanlieger verpflichtet.
In Übereinstimmung mit den Ortsverbänden des Niedersächsischen Landvolks werden die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter dazu aufgefordert, das landwirtschaftliche Wegenetz möglichst schonend und sachgerecht zu nutzen und die Bewirtschaftung nur innerhalb der Eigentumsgrenzen vorzunehmen.