Bekanntmachungen

Logo_Web Alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, werden zum Beginn des Schuljahres 2027/2028 schulpflichtig.


Logo_Web Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 beschlossen, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“, 2. Änderung, für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.


Logo_Web Ein geordneter Niederschlagswasserabfluss, auch bei Starkregenereignissen, ist nur zu gewährleisten, wenn die Durchlässe unter den Grundstückszufahrten nicht verstopft sind. Zur Unterhaltung der Zufahrten und Zugänge ist nach § 20 Abs. 4 i.V.m. § 18 Abs. 4 Nds. Straßengesetz (NStrG) der jeweilige Straßenanlieger verpflichtet.


Logo_Web Es wird hiermit auf das Widerspruchsrecht aller Bad Essener EinwohnerInnen hingewiesen.


Logo_Web In Übereinstimmung mit den Ortsverbänden des Niedersächsischen Landvolks werden die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter dazu aufgefordert, das landwirtschaftliche Wegenetz möglichst schonend und sachgerecht zu nutzen und die Bewirtschaftung nur innerhalb der Eigentumsgrenzen vorzunehmen.