Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, die Entwürfe der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Essen und des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung), 2. Änderung, für die Dauer eines Monats erneut zu veröffentlichen.
Im Rahmen des Planfeststellungs-verfahrens für den Neubau und Betrieb der +/-525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und 2 wird ein Erörterungstermin bzw. eine Online-Konsultation angeboten.
Ein geordneter Niederschlagswasserabfluss, auch bei Starkregenereignissen, ist nur zu gewährleisten, wenn die Durchlässe unter den Grundstückszufahrten nicht verstopft sind. Zur Unterhaltung der Zufahrten und Zugänge ist nach § 20 Abs. 4 i.V.m. § 18 Abs. 4 Nds. Straßengesetz (NStrG) der jeweilige Straßenanlieger verpflichtet.
In Übereinstimmung mit den Ortsverbänden des Niedersächsischen Landvolks werden die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter dazu aufgefordert, das landwirtschaftliche Wegenetz möglichst schonend und sachgerecht zu nutzen und die Bewirtschaftung nur innerhalb der Eigentumsgrenzen vorzunehmen.