Wohngeld
Zuständigkeitsfinder Infos:
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Wohngeld BewilligungBei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Wohngeld ErhöhungEin erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Verfahrensablauf
Wohngeld Bewilligung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Wohngeld ErhöhungDer Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
An wen muss ich mich wenden?
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld BewilligungDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld ErhöhungDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld BewilligungWohngeld Erhöhung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
- Sie sind Mieterin oder Mieter
- Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
- Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
- die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wohngeld ÄnderungWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld Erhöhung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Wohngeld Bewilligung- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über das verringerte Einkommen
- Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
- Nachweis über sonstige Änderungen
Welche Gebühren fallen an?
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitEs fallen keine Gebühren an.
Wohngeld BewilligungEs fallen keine Gebühren an.
Wohngeld ErhöhungEs fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitÄnderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld BewilligungGezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Wohngeld ErhöhungGezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Rechtsgrundlage
Wohngeld ÄnderungWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld BewilligungWohngeld Erhöhung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
Wohngeld Bewilligung
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
Wohngeld ErhöhungDas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung:
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung:
Kurztext
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht eine Mitteilungspflicht.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitDer Wohngeldbescheid wird bei eintreten bestimmter Voraussetzungen aufgehoben oder kraft Gesetz unwirksam.
Wohngeld BewilligungDas Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Wohngeld ErhöhungEin erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt.
Fachlich freigegeben durch
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitNiedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wohngeld BewilligungNiedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wohngeld ErhöhungNiedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
29.07.2015
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit29.07.2015
Wohngeld Bewilligung29.07.2015
Wohngeld Erhöhung29.07.2015
Typisierung
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
2/3
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit2/3
Wohngeld Bewilligung2/3
Wohngeld Erhöhung2/3
Montag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Dienstag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 18:00
Freitag:
Von
08:00 bis 12:00
Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung.