Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 beschlossen, den Entwurf der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes Rabber zur Ausweisung von Windenergie-vorrangflächen, für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.
Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, den Flächennutzungs-plan zu ändern (68. Änderung) und den Bebauungsplan Nr. 93 "Südlich Zur Friedenseiche", aufzustellen.
Die Bad Essener Gleichstellungsbeauftragte Anke Hamker lädt am 26.08.2025, 09.00 Uhr, zum Themen-Frühstück im Haus Deutsch Krone ein. Hier wird der Orthopädietechnikermeister Friedrich Jahns über sein soziales Engagement in Eritrea informieren.
Ein geordneter Niederschlagswasserabfluss, auch bei Starkregenereignissen, ist nur zu gewährleisten, wenn die Durchlässe unter den Grundstückszufahrten nicht verstopft sind. Zur Unterhaltung der Zufahrten und Zugänge ist nach § 20 Abs. 4 i.V.m. § 18 Abs. 4 Nds. Straßengesetz (NStrG) der jeweilige Straßenanlieger verpflichtet.
In Übereinstimmung mit den Ortsverbänden des Niedersächsischen Landvolks werden die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter dazu aufgefordert, das landwirtschaftliche Wegenetz möglichst schonend und sachgerecht zu nutzen und die Bewirtschaftung nur innerhalb der Eigentumsgrenzen vorzunehmen.