Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028
Nach dem Nieders. Schulgesetz (§ 64 Abs. 1) werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, dazu gehören auch Kinder, die am 01. Oktober ihren 6. Geburtstag haben, zum Beginn des Schuljahres 2027/2028 schulpflichtig. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis spätestens zum 01. Mai 2027 gegenüber der Schule abzugeben. Eine frühzeitigere Abstimmung und Antragsstellung ist für die Planung der Grundschulen hilfreich.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Aufgrund der bestehenden Schulbezirkseinteilung müssen die Kinder aus den
| Ortschaften | bei der | ||
Bad Essen, Brockhausen, Eielstädt, Harpenfeld, Hüsede, Lockhausen und Wittlage | Grundschule Bad Essen, Niedersachsenstraße 22 | Di., 28.04.2026 Mi., 29.04.2026 | 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Barkhausen, Dahlinghausen, Heithöfen, Hördinghausen, Linne, Lintorf, Rabber und Wimmer | Grundschule Lintorf, Bühenkamp 10 | Mo., 27.04.2026 Di., 28.04.2026 Mi., 29.04.2026 | 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Wehrendorf | Grundschule Wehrendorf, Wischland 12 | Mo., 27.04.2026 Mi., 29.04.2026 | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
angemeldet werden.
Für die im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder besteht erneut Anmeldepflicht.
Zur Anmeldung wird eine Geburtsurkunde (Familienstammbuch) benötigt. Die Schulen bitten darum, dass das schulpflichtige Kind die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung begleitet. Sofern Ihr Kind keinen Kindergarten besucht wird direkt bei der Anmeldung der Sprachfeststellungstest durchgeführt.


