Bebauungsplan Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“, 2. Änderung
Bebauungsplan Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“, 2. Änderung
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 beschlossen, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“, 2. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und umweltplanerischem Fachbeitrag gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“, 2. Änderung ergibt sich aus dem im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen in der Zeit vom 26. März 2026 bis 11. Mai 2026.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB. Bei der Durchführung des „beschleunigten Verfahrens“ ist nur ein Beteiligungsschritt der Träger öffentlicher Belange und die Veröffentlichung des Entwurfs erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“, 2. Änderung mit Begründung erfolgt in der Zeit vom:
09. April 2026 bis 11. Mai 2026
Es besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.1 „Ortskern Bad Essen“, 2. Änderung mit Begründung und umweltplanerischem Fachbeitrag im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bad Essen (www.badessen.de) unter der Rubrik Bauen und Wohnen/Aktuelle Planverfahren einzusehen. Darüber hinaus können die entsprechenden Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus Bad Essen, Fachdienst Umwelt, Planen und Bauen, Lindenstr. 41/43, 49152 Bad Essen, Zimmer 1.13 während der Öffnungszeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen und erläutert werden.
Montag bis Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Termine können unter der Telefon-Nr. 05472/401-304 oder per E-Mail an
christopher.guelker@badessen.de vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Bad Essen Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen möglichst elektronisch übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse hierzu lautet: bauleitplanung@badessen.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB drauf hingewiesen, dass Stellungsnahmen die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bad Essen, 26.03.2026
Gemeinde Bad Essen
Der Bürgermeister
gez. Timo Natemeyer (Siegel)



