Osterfeuer - Anmeldung und Infos

Veröffentlicht am: 17.02.2026

Wenn in diesem Jahr das Osterfest begangen wird, werden sie nicht fehlen: die Osterfeuer. Sie dienen der Brauchtumspflege und sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Organisation, eine Glaubensgemeinschaft oder die dörfliche Gemeinschaft das Osterfeuer ausrichtet und das Feuer als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. „Das Osterfeuer muss spätestens bis drei Wochen vor Ostern angezeigt werden“, teilt das Ordnungsamt der Gemeinde Bad Essen mit. Entsprechende Anzeigen müssen bis spätestens Sonntag, 15. März, telefonisch oder online beim Ordnungsamt der Gemeinde Bad Essen angezeigt werden.

Was ist zulässig – und was nicht?

Brauchtumsfeuer

Ein Osterfeuer gilt nur dann als Brauchtumsfeuer, wenn es:

·         von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Organisation, einer Glaubensgemeinschaft oder der Dorfgemeinschaft veranstaltet wird,

·         öffentlich zugänglich ist,

·         und fristgerecht angezeigt wurde.

Das Brenngut darf erst in den letzten beiden Wochen vor Ostern zusammengetragen werden.

Nicht zulässig

·         Lagerfeuer am Karsamstag und Ostersonntag sind nicht erlaubt.

·         Wird Pflanzenschnitt privat oder im Familienkreis verbrannt, handelt es sich nicht automatisch um ein Brauchtumsfeuer – auch dann nicht, wenn es zur Osterzeit stattfindet.

·         Solche Feuer gelten vielmehr als unerlaubte Abfallbeseitigung.

·         Gleiches gilt für Feuer, bei denen das Brennmaterial bereits lange vor Ostern angesammelt wurde. 


      

Weitere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen:

Merkblatt zum Osterfeuer 2026


Alternative Möglichkeiten

Alternativ zum klassischen Osterfeuer können zur Brauchtumspflege auch Feuerkörbe oder Feuerschalen genutzt werden. Dabei darf ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde – insbesondere Scheitholz und Reisig – verwendet werden.

Statt Pflanzenschnitt unerlaubt zu verbrennen, empfiehlt das Ordnungsamt, diesen auf dem Grünabfallsammelplatz der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück an der Forststraße in Wittlage abzugeben.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Gemeinde Bad Essen unter der Telefonnummer 05472/401 401 oder -402 sowie unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@badessen.de zur Verfügung.

Der Ordnungsaußendienst wird gezielt Kontrollfahrten vornehmen und die Osterfeuer kontrollieren.

Osterfeuer