Stellenausschreibung: Bäder
Bei der Gemeinde Bad Essen ist aufgrund des Renteneintritts einer Mitarbeiterin möglichst zum 1. Oktober 2025 eine Stelle als Mitarbeiter für den Kassenbereich der Bäder (m/w/d) als Tariflich Beschäftigter im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung (15 bis 19,5 Wochenstunden) zu besetzen.
Die Gemeinde Bad Essen betreibt ca. neun Monate im Jahr ein Hallenbad in der Ortschaft Lintorf sowie im Saisonbetrieb ein in 2017 vollständig saniertes Sole-Freibad in Bad Essen. Für das Kassenteam der Bäder suchen wir Verstärkung.
Zu den Aufgaben der zu besetzenden Stelle gehören insbesondere:
- Kassiertätigkeiten in den Bädern einschließlich der Durchführung der Kassenabrechnung für die eigene Kasse unter Beachtung der Gebührensatzung,
- Persönliche und telefonische Beratung der Gäste,
- Organisation des Kassenbereichs im Hallenbad (u.a. Erstellen eines Dienstplans für den Kassenbereich, Bestellen und Beschaffen von Artikeln, die im Kassenbereich verkauft werden etc.),
- in Absprache mit der Badleitung Organisation von Schwimmkursen,
- regelmäßige Reinigungsarbeiten im Umkleidebereich sowie bei Bedarf im Kassen- und Eingangsbereich.
Bei der Stelle handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Stundenzahl von maximal 19,5 Stunden. Der Einsatz erfolgt überwiegend an der Kasse des Hallenbades in Lintorf. Während der Schließzeit des Hallenbades im Sommer ist ein Einsatz an der Kasse des Sole-Freibades in Bad Essen vorgesehen. Geben Sie bei Ihrer Bewerbung gerne die von Ihnen gewünschte Wochenstundenzahl an.
Die Arbeitszeiten liegen überwiegend in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an den Wochenenden. Im Hallenbad Lintorf erfolgt der Einsatz nach einem wechselnden Dienstplan. Je nach vereinbarter Stundenzahl verteilt sich Arbeit auf drei bis vier Tage pro Woche.
Die tägliche Arbeitszeit ist aktuell abzuleisten
montags bis mittwochs und freitags in der Zeit von 15.45 Uhr bis 21.30 Uhr,
samstags in der Zeit von 13.45 Uhr bis 18.30 Uhr sowie
sonntags in der Zeit von 7.45 Uhr bis 12.15 Uhr und von 14.45 Uhr bis 18.30 Uhr.
Das wünschen wir uns von Ihnen:
- ein freundliches Auftreten, Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit im Umgang mit Menschen,
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein,
- Organisationsfähigkeit,
- Bereitschaft zur Arbeit in den Nachmittags-/Abendstunden und an Wochenenden,
- Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Computerkassen sind wünschenswert, aber kein Muss.
Wir bieten
- ein gutes Arbeitsumfeld und ein freundliches und engagiertes Team, das für zwei Bäder in der Gemeinde Bad Essen zuständig ist.
- Die Beschäftigung erfolgt im Angestelltenverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) inkl. betrieblicher Altersvorsorge (VBL), Jahressonderzahlung, Leistungsprämie, vermögenswirksamen Leistungen und Bike-Leasing.
- Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die für die Bäder zuständige Rathausmitarbeiterin und stv. Fachdienstleiterin Frau Monika Kuhlmann (05472/401-135) gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihre Unterlagen (Lebenslauf, Schul- und Arbeitszeugnisse usw.) sollten nach Möglichkeit bis zum 16. Juni 2025 bei der Gemeinde Bad Essen eingehen.
Gemeinde Bad Essen, Personalabteilung, Lindenstr. 41/43, 49152 Bad Essen.
Verzichten Sie bei schriftlichen Bewerbungen bitte auf eine Bewerbungsmappe, da diese nicht zurückgesandt wird. Da die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden, übersenden Sie zudem keine Originale der Unterlagen.
Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch als E-Mail unter personal@badessen.de entgegen. Bitte senden Sie uns Ihre Anlagen ausschließlich als PDF-Dokument. E-Mails mit Anhängen in anderen Dateiformaten werden aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet.
Im Zuge Ihrer Bewerbung werden persönliche Daten von Ihnen erhoben und verarbeitet. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Besetzung der vorstehend ausgeschriebenen Stelle. Die Daten werden entsprechend der Vorschriften der DSGVO nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht bzw. vernichtet. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.