Bekanntmachung 6. Änderung BPlan Nr. 21.1 "Eielstädt-Westfeld"
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld“, 6. Änderung, Eielstädt
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 beschlossen, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21.1
„Eielstädt-Westfeld“, 6. Änderung, Eielstädt, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und umweltplanerischem Fachbeitrag gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen in der Zeit vom 14.07.2026 – 29.08.2026 veröffentlichten Übersichtsplan.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Bei der Durchführung des „beschleunigten Verfahrens“ ist nur ein Beteiligungsschritt der Träger öffentlicher Belange und die Veröffentlichung des Entwurfs erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld“, 6. Änderung, Eielstädt einschließlich Begründung und umweltplanerischem Fachbeitrag wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29. Juli 2026 bis 29. August 2026
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bad Essen unter www.badessen.de
unter der Rubrik „Bauen und Wohnen/Aktuelle Planverfahren“ veröffentlicht. Zusätzlich können die verfügbaren Entwurfsunterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.
Ferner können die entsprechenden Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während folgender Dienstzeiten:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Bad Essen, Fachdienst Umwelt, Planen und Bauen, Lindenstr. 41/43, 49152 Bad Essen, Zimmer 1.13 eingesehen werden.
Termine können unter der Telefon-Nr. 05472/401-304 oder per E-Mail an
bauleitplanung@badessen.de vereinbart werden.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Dauer der Veröffentlichung zu den allgemeinen Zielen und Zwecken, sowie zu den wesentlichen Auswirkungen unterrichten lassen, sowie während der Dauer der Veröffentlichung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld“, 6. Änderung, Eielstädt Stellungnahmen vorbringen. Die Stellungnahmen sollen vornehmlich per E-Mail an bauleitplanung@badessen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Die Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Bad Essen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist, vgl. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB.
Bad Essen, 14.07.2026
Gemeinde Bad Essen
Der Bürgermeister
Unterlagen zum BPlan Nr. 21.1 "Eielstädt-Westfeld", 6. Änd. können Sie hier herunterladen!



