Bekanntmachung: 68. Änderung FNP, Brockhausen und B-Plan Nr. 93 "Südlich zur Friedenseiche"
Bekanntmachung
68. Änderung Flächennutzungsplan, Brockhausen
Bebauungsplan Nr. 93 „Südlich zur Friedenseiche“
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, die Entwürfe der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes, Brockhausen und des Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich zur Friedenseiche“, bestehend aus den Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung, Umweltbericht, schalltechnischer Beurteilung sowie Immissionsschutzgutachten und den Abwägungen zu Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.
Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes ergeben sich aus den im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen in der Zeit vom 18.06.2026 – 04.08.2026 veröffentlichten Übersichtsplänen.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.
Der Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes, Brockhausen und des Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich zur Friedenseiche“ einschließlich Begründung und Umweltbericht, schalltechnischer Beurteilung, Abwägungen zu Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Bad Essen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 in der Zeit vom
03.07.2026 bis 04.08.2026
hier veröffentlicht:
Unterlagen: 68. Änderung Flächennutzungsplan, Brockhausen
Unterlagen: Bebauungsplan Nr. 93 "Südlich zur Friedenseiche"
Ferner können die entsprechenden Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der Dienstzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Bad Essen, Fachdienst Umwelt, Planen und Bauen, Lindenstr. 41/43, 49152 Bad Essen, Zimmer 1.13 eingesehen werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB können die verfügbaren Entwurfsunterlagen zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.
Termine können unter der Telefon-Nr. 05472/401-304 oder per E-Mail an
bauleitplanung@badessen.de vereinbart werden.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Dauer der Veröffentlichung zu den allgemeinen Zielen und Zwecken, sowie zu den wesentlichen Auswirkungen unterrichten lassen, sowie während der Dauer der Veröffentlichung zum Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes, Brockhausen und des Bebauungsplanes Nr. 93 „Südlich zur Friedenseiche“ Stellungnahmen vorbringen. Die Stellungnahmen sollen vornehmlich per E-Mail an bauleitplanung@badessen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Die Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Bad Essen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist, vgl. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB.
Für das Flächennutzungsplanverfahren wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, vgl. § 3 Abs. 3 BauGB.
Neben dem Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung sowie des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts mit Informationen zu
- Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB)
- Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und
-objekte (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) - Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
- Landschaft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
- Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB)
- Europäisches Netz – Natura 2000 (gem. § 1 Abs. 6 Nr.7b BauGB)
- Wechselwirkungen (gem. § 1 Abs.6 Nr.7i BauGB)
- Anfälligkeit für schwere Unfälle/Katastrophen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB)
sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB mit Hinweisen und Anregungen zur Eingriffsregelung
- Folgende Fachgutachten/Untersuchungen liegen zudem als Anlage zur Begründung aus:
- Schalltechnische Beurteilung
- Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Wasserwirtschaftliche Vorplanung
- Umweltbericht gem. § 2a BauGB inkl. Artenschutzbeitrag (FNP 68. Änd.)
- Umweltbericht gem. § 2a BauGB inkl. Artenschutzbeitrag (B-Plan Nr. 93 „Zur Friedenseiche)
- Scoping-Unterlagen zum Umweltbericht
Bad Essen, 18.06.2026
Gemeinde Bad Essen
Der Bürgermeister
gez. Timo Natemeyer


