Bekanntmachung: 69. Änderung FNP Bad Essen, B-Plan Nr. 5 "Ostfeld"
Bekanntmachung
69. Änderung Flächennutzungsplan, Bad Essen
Bebauungsplan Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung), 2. Änderung
Erneute Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, die Entwürfe der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Essen und des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung), 2. Änderung, bestehend aus den Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung, Umweltbericht, schalltechnischer Beurteilung, den Abwägungen zu Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Abwägungen zu Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und den Abwägungen zu Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut zu veröffentlichen.
Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes ergeben sich aus dem im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen veröffentlichten Übersichtsplänen in der Zeit vom 06.05.2026 - 08.06.2026.
Da in der Beteiligung vom 15.04.2025 bis einschließlich 15.05.2025 relevante Veröffentlichungsunterlagen (schalltechnische Beurteilung) nicht mit veröffentlicht wurden, ist der Verfahrensschritt zu wiederholen. Anlass für die erneute Veröffentlichung ist somit weiterhin die planungsrechtliche Sicherung der Verlegung des vorhandenen ALDI-Marktes an der Lerchenstraße an die Schulallee. Es wird darauf hingewiesen, dass die in der vorangegangenen erneuten Veröffentlichung, die aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers wiederholt werden muss, eingegangenen Stellungnahmen weiterhin berücksichtigt bleiben.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht, schalltechnischer Beurteilung, Abwägungen zu Stellungnahmen nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Bad Essen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
20. Mai 2026 bis 08. Juni 2026
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bad Essen unter www.badessen.de unter der Rubrik „Bauen und Wohnen/Aktuelle Planverfahren“ veröffentlicht. Ferner können die entsprechenden Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der Dienstzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Bad Essen, Fachdienst Umwelt, Planen und Bauen, Lindenstr. 41/43, 49152 Bad Essen, Zimmer 1.13 eingesehen werden. Gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB können die verfügbaren Entwurfsunterlagen zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Veröffentlichung und Frist der Stellungnahme angemessen auf 15 Tage verkürzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die geänderten oder ergänzten Stellen sind in den Unterlagen farblich kenntlich gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Dauer der Veröffentlichung zu den allgemeinen Zielen und Zwecken, sowie zu den wesentlichen Auswirkungen unterrichten lassen, sowie während der Dauer der Veröffentlichung nur zu den geänderten und ergänzten Teilen (schalltechnische Beurteilung) des Entwurfes des Bebauungsplanes und der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Stellungnahmen vorbringen. Die Stellungnahmen sollen vornehmlich per E-Mail an bauleitplanung@badessen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich ins Internet eingestellt.
Termine können unter der Telefon-Nr. 05472/401-303 oder per E-Mail an
bauleitplanung@badessen.de vereinbart werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Bad Essen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird für das Flächennutzungsplanverfahren ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neben dem Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung sowie des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch (BauGB) nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts mit Informationen zu
- Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB)
- Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und
-objekte (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) - Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
- Landschaft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
- Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB)
- Europäisches Netz – Natura 2000 (gem. § 1 Abs. 6 Nr.7b BauGB)
- Wechselwirkungen (gem. § 1 Abs.6 Nr.7i BauGB)
- Anfälligkeit für schwere Unfälle/Katastrophen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB)
sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Hinweisen und Anregungen zur Eingriffsregelung
- Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Hinweisen und Anregungen zur Eingriffsregelung
- Stellungnahmen aus dem erneuten Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit Hinweisen und Anregungen zur Eingriffsregelung
Folgende Fachgutachten/Untersuchungen liegen zudem als Anlage zur Begründung aus:
- Artenschutzbeitrag
- Umweltbericht
- Scoping-Unterlagen zum Umweltbericht
- Raumordnerische Beurteilung
- CIMA-Bericht
Schalltechnische Beurteilung
Unterlagen: 69. Änderung Flächennutzungsplan, Bad Essen
Unterlagen: Bebauungsplan Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung), 2. Änderung
Weitere Unterlagen zur 69. Änderung FNP Bad Essen u. B-Plan Nr. 5 "Ostfeld"
Bad Essen, 06.05.2026
Gemeinde Bad Essen
Der Bürgermeister
gez. Timo Natemeyer


