Bekanntmachung: 70. Änderung Flächennutzungsplan, Rabber

Veröffentlicht am: 07.07.2025

Bekanntmachung

70. Änderung Flächennutzungsplan, Rabber

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 beschlossen, den Entwurf der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes Rabber zur Ausweisung von Windenergievorrangflächen, bestehend aus der Planzeichnung mit Planzeichenerklärung, der Begründung und dem Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen in der Zeit vom 07.07.2025 – 21.07.2025 veröffentlichten Übersichtsplan.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit vom:

22. Juli 2025 bis 22. August 2025

Es besteht die Möglichkeit, den Entwurf der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes, Rabber mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzbeitrag hier und unter der Rubrik Bauen und Wohnen/Aktuelle Planverfahren einzusehen.

Darüber hinaus können die entsprechenden Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus Bad Essen, Fachdienst Umwelt, Planen und Bauen, Lindenstr. 41/43, 49152 Bad Essen, Zimmer 1.13 während der Öffnungszeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen und erläutert werden.

Montag bis Freitag       08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch   14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag                   14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Termine können unter der Telefon-Nr. 05472/401-304 oder per E-Mail an

pia.langewellpott@badessen.de vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zum Bebauungsplan unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

Neben dem Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung sowie des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch (BauGB) nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts mit Informationen zu

  • Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB)
  • Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und
    -objekte (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
  • Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
  • Landschaft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB)
  • Europäisches Netz – Natura 2000 (gem. § 1 Abs. 6 Nr.7b BauGB)
  • Wechselwirkungen (gem. § 1 Abs.6 Nr.7i BauGB)

sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Hinweisen und Anregungen zur Eingriffsregelung
  • Folgende Fachgutachten/Untersuchungen liegen zudem als Anlage zur Begründung aus:
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Bad Essen, 07.07.2025

Gemeinde Bad Essen

Der Bürgermeister