Bekanntmachung: B-Plan Nr. 94 "Südlich Wittlager Straße", Brockhausen

Veröffentlicht am: 17.06.2026

Bebauungsplan Nr. 94 "Südlich Wittlager Straße“, Brockhausen

Änderungs-/Aufstellungsbeschluss

Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 94 "Südlich Wittlager Straße", Brockhausen, aufzustellen.

Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes ergeben sich aus den im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen in der Zeit vom 17.06.2026 – 03.08.2026 veröffentlichten Übersichtsplänen.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; der Öffentlichkeit ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Informationen über Inhalt, Zweck oder Auswirkungen des Bebauungsplanes können bis zum 03.08.2026 hier eingesehen werden:

Unterlagen zum B-Plan Nr.94 "Südlich Wittlager Straße", Brockhausen


Ferner können die entsprechenden Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während folgender Dienstzeiten:

Montag bis Freitag       08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch   14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag                 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

und nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Bad Essen, Fachdienst Umwelt, Planen und Bauen, Lindenstr. 41/43, 49152 Bad Essen, Zimmer 1.13 eingesehen werden.

Termine können unter der Telefon-Nr. 05472/401-304 oder per E-Mail an

bauleitplanung@badessen.de vereinbart werden.

Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Stellungnahme von Ihnen vorliegen, wird davon ausgegangen, dass die von Ihnen zu vertretenden öffentlichen Belange in ausreichendem Maße berücksichtigt bzw. von der Planung nicht berührt sind.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.

Gemeinde Bad Essen       
Der Bürgermeister  

Timo Natemeyer