Bekanntmachung: Planfeststellungsverfahren Netzanbindungssysteme BalWin1 und 2
B E K A N N T M A C H U N G
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der +/-525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und 2,
hier: Raum Rieste bis Landstation Herringhausen, Planfeststellungsabschnitt 4, Einzellage BalWin1
Erörterungstermin (Online-Konsultation)
1. Gem. § 27c Abs. 1 Nr. 1, § 73 Abs. 6 VwVfG i.V.m. § 43a EnWG wird anstelle eines physischen Erörterungstermins von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) eine Online-Konsultation durchgeführt.
2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zur Teilnahme am Erörterungstermin berechtigt sind.
3. Der zu erörternde Sachverhalt wird in der Zeit vom 19.05.2026 bis zum 02.06.2026 (einschließlich) zugangsgeschützt unter dem Titel „BalWin 1 und 2, PFA 4, Raum Rieste bis Landstation Herringhausen“ auf der Internetseite der NLStBV
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten bereitgestellt.
Den Teilnahmeberechtigten wird ein Zugangscode zugesendet, mit dem sie sich auf der oben genannten Internetseite in die Online-Konsultation einloggen können. Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können den Zugangscode schriftlich bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, oder auf elektronischem Weg unter poststelle@nlstbv.niedersachsen.de anfordern.
4. Den zur Teilnahme am Erörterungstermin Berechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 19.05.2026 bis zum 02.06.2026 (einschließlich) schriftlich an die oben unter 3. genannte Anschrift bzw. elektronisch an die oben genannte E-Mail-Adresse zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Auch unter dem oben genannten Titel können in dem zugangsgeschützten Portal mittels eines Links Erklärungen abgegeben werden.
Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird jedoch keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem freigestellt, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (NLStBV) zu geben ist (§ 14 Abs. 1 Satz 3 VwVfG).
6. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
7. Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in der Online-Konsultation behandelt, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.
Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen werden.
Bad Essen, 04.05.2026
gez. Timo Natemeyer
Gemeinde Bad Essen
Der Bürgermeister


