Leinenpflicht für alle Hunde vom 01. April bis zum 15. Juli

Veröffentlicht am: 08.04.2026

Mit Beginn Brut- und Setzzeit möchten wir Sie auf die damit verbundenen besonderen Schutzbestimmungen für die heimische Tierwelt aufmerksam machen.

In der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli gilt gemäß den einschlägigen Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sowie ergänzender Vorschriften des Niedersächsischen Jagd- und Ordnungsrechts eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Dies betrifft nicht nur alle Hunde im Ortskern von Bad Essen, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, in öffentlichen Anlagen (wie allen Friedhöfen und der Kurpark) sowie in unmittelbarer Nähe zu Schulen und Kindergärten, sondern auch in der freien Landschaft sowie im Wald. Dazu gehören Wiesen, Wälder, Felder und sonstige Naturflächen sowie anliegende Gewässer und Straßen sowie Wege inner- wie außerorts.

In der sogenannten Brut- und Setzzeit bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und umsorgen ihn. Weibliche hochtragende Tiere und Jungtiere sind nicht in der Lage, vor jagenden Hunden zu flüchten. Außerdem würden jagende oder wildernde Hunde eine große Gefahr für die Gelege von bodenbrütenden Vögeln darstellen. Freilaufende Hunde können – auch ohne direkte Absicht – erheblichen Schaden anrichten. Einen Hund in entsprechenden Gebieten ohne Leine zu führen, ist der Gemeinde Bad Essen zufolge eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet.

Rechtliche Hinweise:

  • Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (vom 01. April bis zum 15. Juli) im gesamten Gebiet der Gemeinde Bad Essen grundsätzlich an der Leine zu führen.
  • Verstöße gegen die Leinenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Diese können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
  • Der Ordnungsaußendienst Wittlager Land wird entsprechende Kontrollen durchführen.

Die Gemeinde Bad Essen verweist hier noch einmal ergänzend auf die bestehende Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Essen

Wir bitten Sie daher eindringlich, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und durch verantwortungsbewusstes Verhalten aktiv zum Schutz unserer heimischen Tierwelt beizutragen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen.


Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Bad Essen