Bauaktenarchiv

Zuständigkeitsfinder Infos:

Kurztext
nicht angegeben
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Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
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Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
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Voraussetzungen
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Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die
im Zusammenhang
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Verfahrensablauf
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Zuständige Stelle
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Rechtsbehelf
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Anträge / Formulare
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Bemerkungen
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Urheber
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An wen muss ich mich wenden?
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
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Welche Fristen muss ich beachten?
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Bearbeitungsdauer
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Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
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Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
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Anträge / Formulare
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
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