Bauaktenarchiv
Zuständigkeitsfinder Infos:
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Voraussetzungen
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Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die
im Zusammenhang
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Verfahrensablauf
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Zuständige Stelle
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Rechtsbehelf
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Anträge / Formulare
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Bemerkungen
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Urheber
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weiterführende Links
An wen muss ich mich wenden?
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Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Bearbeitungsdauer
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Welche Gebühren fallen an?
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Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
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Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Anträge / Formulare
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
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