Kirchenaustritt
Zuständigkeitsfinder Infos:
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Voraussetzungen
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- Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres können den Kirchenaustritt selbst erklären.
- Für Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben , kann die gesetzliche Vertretung, der die Personensorge zusteht (z. B. die Eltern oder ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären.
- Hat die betroffene Person das 12. Lebensjahr vollendet , darf der Kirchenaustritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
Verfahrensablauf
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- Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
- Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
- Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Zuständige Stelle
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Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.
Rechtsbehelf
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Anträge / Formulare
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nicht angegeben
Urheber
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nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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An wen muss ich mich wenden?
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Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Bearbeitungsdauer
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nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
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Kirchenaustritt
Gebühr:
30,00 € EUR
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung!
Welche Gebühren fallen an?
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Kirchenaustritt
Gebühr:
30,00 € EUR
Anträge / Formulare
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Rechtsbehelf
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Kontakte:
05472 /401-412
05472 /401-406
05472/401-405
05472/401-404


