Kirchenaustritt

Zuständigkeitsfinder Infos:

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
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Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
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Voraussetzungen
  • Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres können den Kirchenaustritt selbst erklären.
  • Für Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben , kann die gesetzliche Vertretung, der die Personensorge zusteht (z. B. die Eltern oder ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären.
  • Hat die betroffene Person das 12. Lebensjahr vollendet , darf der Kirchenaustritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
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Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
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Verfahrensablauf
  • Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
  • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
  • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
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Zuständige Stelle
Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.
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Rechtsbehelf
nicht angegeben
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Anträge / Formulare
nicht angegeben
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Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

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Bearbeitungsdauer
nicht angegeben

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Welche Gebühren fallen an?
Kirchenaustritt
Gebühr: 30,00 € EUR
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Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 39
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung!


Welche Gebühren fallen an?
Kirchenaustritt
Gebühr: 30,00 € EUR
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Anträge / Formulare
nicht angegeben
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
nicht angegeben
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