Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Zuständigkeitsfinder Infos:
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
 - den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
 - ein aktuelles Lichtbild
 
Zuständige Stelle
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 
Anträge / Formulare
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Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Bemerkungen
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Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Urheber
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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 
Welche Fristen muss ich beachten?
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Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
14:00
bis 
16:00
Uhr 
Dienstag:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
14:00
bis 
16:00
Uhr 
Mittwoch:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
14:00
bis 
16:00
Uhr 
Donnerstag:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
14:00
bis 
18:00
Uhr 
Freitag:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung:
Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe
Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
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Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.


