Personalausweis

Zuständigkeitsfinder Infos:

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: 37,00 € EUR

Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: 22,80 € EUR

Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR

Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: 13,00 € EUR

Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle
Gebühr: 6,00 € EUR

Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Wiederauffinden des Personalausweises
Gebühr: kostenfrei

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
Gebühr: kostenfrei

Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres
Gebühr: kostenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion
Gebühr: kostenfrei

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre

Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Was sollte ich noch wissen?
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Kurztext
  • Personalausweis Ausstellung
  • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
  • Kosten:
    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
    • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn 
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
  • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
  • zuständig:
    • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
    • deutsche Vertretung im Ausland 
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben am
30.09.2021
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Typisierung
2/3
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: 

Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe

Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de


Welche Gebühren fallen an?
  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: 37,00 € EUR

Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: 22,80 € EUR

Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR

Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: 13,00 € EUR

Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle
Gebühr: 6,00 € EUR

Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Wiederauffinden des Personalausweises
Gebühr: kostenfrei

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
Gebühr: kostenfrei

Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres
Gebühr: kostenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion
Gebühr: kostenfrei

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Kontakte: