Auskunftssperren / Übermittlungssperren
Zuständigkeitsfinder Infos:
Kurztext
Auskunftssperre Einrichtung
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Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingerichtet.
Übermittlungssperren im Melderegister EintragungNach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für festgelegte Fälle ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
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Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Übermittlungssperren im Melderegister EintragungNach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
Rechtsgrundlage
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
- formloser Antrag
Voraussetzungen
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Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
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Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere
beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell
vorhandene weitere W
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragungbeteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell
vorhandene weitere W
Sofern durch eine Melderegisterauskunft bei Ihnen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliches besteht, können Sie eine Auskunfts- und Übermittlungssperre beantragen.
Verfahrensablauf
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nicht angegeben
Übermittlungssperren im Melderegister EintragungEs empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Zuständige Stelle
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Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragungdie Meldebehörde Ihres Wohnortes
Rechtsbehelf
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Übermittlungssperren im Melderegister EintragungBitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.
Anträge / Formulare
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Bemerkungen
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Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragungnicht angegeben
Urheber
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Landesredaktion
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An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragungdie Meldebehörde Ihres Wohnortes
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer:
2
Jahre
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
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Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
2 - 12 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung:
Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe
Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Anträge / Formulare
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Übermittlungssperren im Melderegister Eintragungnicht angegeben
Rechtsgrundlage
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Übermittlungssperren im Melderegister EintragungBitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.


