Auskunftssperren / Übermittlungssperren

Zuständigkeitsfinder Infos:

Kurztext
Auskunftssperre Einrichtung
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingerichtet.
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für festgelegte Fälle ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Auskunftssperre Einrichtung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
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Rechtsgrundlage
Auskunftssperre Einrichtung
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskunftssperre Einrichtung
  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
  • formloser Antrag
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Voraussetzungen
Auskunftssperre Einrichtung
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
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Auskunftssperre Einrichtung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere
beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell
vorhandene weitere W
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Sofern durch eine Melderegisterauskunft bei Ihnen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliches besteht, können Sie eine Auskunfts- und Übermittlungssperre beantragen.
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Verfahrensablauf
Auskunftssperre Einrichtung
nicht angegeben
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
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Zuständige Stelle
Auskunftssperre Einrichtung
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
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Rechtsbehelf
Auskunftssperre Einrichtung
nicht angegeben
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.
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Anträge / Formulare
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nicht angegeben
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Auskunftssperre Einrichtung
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
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nicht angegeben
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Urheber
Auskunftssperre Einrichtung
nicht angegeben
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Landesredaktion
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An wen muss ich mich wenden?
Auskunftssperre Einrichtung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
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die Meldebehörde Ihres Wohnortes
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Welche Fristen muss ich beachten?
Auskunftssperre Einrichtung
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Geltungsdauer: 2  Jahre

Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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Bearbeitungsdauer
Auskunftssperre Einrichtung
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
2 - 12 Wochen

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Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperre Einrichtung
Es fallen keine Gebühren an.
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
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Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
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und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: 

Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe

Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de


Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperre Einrichtung
Es fallen keine Gebühren an.
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
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Anträge / Formulare
Auskunftssperre Einrichtung
nicht angegeben
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Auskunftssperre Einrichtung
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
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Rechtsbehelf
Auskunftssperre Einrichtung
nicht angegeben
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.
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