Mahnwesen
Wird eine Zahlung an die Gemeinde nicht zum Fälligkeitstermin vollzogen, wird der offene Betrag durch die Gemeindekasse angemahnt. Erfolgt auch auf die Mahnung hin keine Zahlung, wird automatisch die Vollstreckung eingeleitet. Für das Mahnverfahren fallen Säumniszuschläge und Mahnkosten an.
Zuständigkeitsfinder Infos:
Montag:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
14:00
bis 
16:00
Uhr 
Dienstag:
von 
08:00
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12:00
Uhr 
und 
14:00
bis 
16:00
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Mittwoch:
von 
08:00
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und 
14:00
bis 
16:00
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Donnerstag:
von 
08:00
bis 
12:00
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und 
14:00
bis 
18:00
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Freitag:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 



 
 
 
 
 
 
