Wohngeld
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Kurztext
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellenWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenWohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag
- Antrag schriftlich oder online
- Wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, danach ist ein Weiterleistungsantrag notwendig
- Der bereits bewilligte Miet oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) kann auf Antrag erhöht werden, bei Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 10 Prozent, Erhöhung der Miete oder Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent, Erhöhung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung selbst dafür aufgebracht
- Zuständigkeit: die örtliche Wohngeldbehörde am Wohnsitz
- Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
- Antrag schriftlich oder online
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
- Der bereits bewilligte Miet oder Lastenzuschuss (bei Eigentum) kann auf Antrag erhöht werden bei
- Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 10 Prozent
- Erhöhung der Miete oder Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent
- Erhöhung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung immer noch selbst dafür aufgebracht
- Zuständigkeit: die örtliche Wohngeldbehörde am Wohnsitz
Der Wohngeldbescheid wird bei eintreten bestimmter Voraussetzungen aufgehoben oder kraft Gesetz unwirksam.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen- Wohngeld Feststellung
- Antrag schriftlich oder online
- Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten
- Wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate bewilligt werden
- Danach ist ein Weiterleistungsantrag notwendig, der bis spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen ist
- Kann als Miet oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) gewährt werden
- Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung selbst dafür aufgebracht
- Zuständigkeit: die örtliche Wohngeldbehörde am Wohnsitz
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragenBei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
weiterführende Links
Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie ein niedriges Einkommen oberhalb der Grundsicherung haben und zu einer dieser Personengruppen gehören:
Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:
Alle Regionen in Deutschland sind in 7 verschiedene Mietstufen eingeteilt, da die Mietpreise stark variieren. Entsprechend sind die Einkommensobergrenzen für die Wohngeldberechtigung unterschiedlich. Mit einem Wohngeldrechner können Sie vorab berechnen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wenn Sie über ein schwankendes Einkommen verfügen, erstellen Sie eine Einnahme-Prognose auf Basis der vergangenen 12 Monate.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn Sie infolge einer Flutkatastrophe in einen anderen Wohnraum ziehen müssen, weil Ihr bisheriger Wohnraum nicht mehr bewohnbar ist. Dann können Sie Wohngeld auch für Räume beantragen, die nur zum vorübergehenden Wohnen bestimmt sind. Das können zum Beispiel sein:
- Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
- erwerbstätige Familien, Alleinerziehende und Paare mit niedrigen Einkommen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
- Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt einen BAföG-Anspruch hat
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen
-
Mietzuschuss erhalten. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel:
- Wohnraum gemietet haben
- Wohnraum als Untermieterin oder Untermieter bewohnen
- in einer Einrichtung zum Beispiel für Menschen mit Behinderung leben
- Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld
- Sicherung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme am Sonderprogramm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen Fachkräften aus Europa" (MobiPro-EU)
Alle Regionen in Deutschland sind in 7 verschiedene Mietstufen eingeteilt, da die Mietpreise stark variieren. Entsprechend sind die Einkommensobergrenzen für die Wohngeldberechtigung unterschiedlich. Mit einem Wohngeldrechner können Sie vorab berechnen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wenn Sie über ein schwankendes Einkommen verfügen, erstellen Sie eine Einnahme-Prognose auf Basis der vergangenen 12 Monate.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn Sie infolge einer Flutkatastrophe in einen anderen Wohnraum ziehen müssen, weil Ihr bisheriger Wohnraum nicht mehr bewohnbar ist. Dann können Sie Wohngeld auch für Räume beantragen, die nur zum vorübergehenden Wohnen bestimmt sind. Das können zum Beispiel sein:
- Wohnwagen
- Hausboote
Rechtsgrundlage
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellenWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld erstmalig oder neu beantragen
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellenWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenWohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
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- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen- Antrag auf Wohngeld Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde entweder mit dem entsprechenden Formular oder formlos per Post, E-Mail, Fax oder Telefon
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen
-
Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder, zum Beispiel
- Gehaltsbescheinigungen
- Rentenbescheide
- Kurzarbeitergeld
-
gegebenenfalls Nachweise über
- Werbungskosten
- Schwerbehinderung
- Pflegegrad
-
Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern, zum Beispiel
- Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
- Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid
- Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten
- Wohnflächenberechnung
Voraussetzungen
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellenWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld erstmalig oder neu beantragen
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- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung ) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie als:
- Mieterinnen und Mieter von Wohnraum
- Untermieterin und Untermieter von Wohnraum
- Bewohnerinnen und Bewohner einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung
- Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes
- mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei oder mehr Wohnungen, eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein oder Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann
- Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist
- Frauen, die in Frauenhäusern wohnen
- eine Person, die durch die Obdachlosenbehörde in Obdachlosenunterkünfte oder in Wohnraum Dritter eingewiesen ist
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann
- Inhaberinnen und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes
- Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung oder auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
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Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenErhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragenVerfügen Sie nur über ein geringes Einkommen? Dann können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.
Verfahrensablauf
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellenWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
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- Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
- Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragenDie Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Zuständige Stelle
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
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Die örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Rechtsbehelf
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
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Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragenWeitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Anträge / Formulare
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
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Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenOnline: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Bemerkungen
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
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Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenSie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitAusführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
weiterführende Links
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Urheber
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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
weiterführende Links
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
weiterführende Links
An wen muss ich mich wenden?
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An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenAn Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragenAn Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Welche Fristen muss ich beachten?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
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Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Bearbeitungsdauer
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
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Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Welche Gebühren fallen an?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
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Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Kosten an.
Welche Gebühren fallen an?
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Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
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Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Kosten an.
Anträge / Formulare
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
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Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenOnline: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Rechtsgrundlage
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellenWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld erstmalig oder neu beantragen
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Rechtsbehelf
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
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Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragenWeitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Kontakte:
05472 /401-503
05472 / 401 - 502
05472 / 401-511
05472/ 401-510
05472 /401-510