Wohngeld

Zuständigkeitsfinder Infos:

Kurztext
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
  • Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag
  • Antrag schriftlich oder online
  • Wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, danach ist ein Weiterleistungsantrag notwendig
  • Der bereits bewilligte Miet oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) kann auf Antrag erhöht werden, bei Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 10 Prozent, Erhöhung der Miete oder Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent, Erhöhung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung selbst dafür aufgebracht
  • Zuständigkeit: die örtliche Wohngeldbehörde am Wohnsitz
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
  • Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
  • Antrag schriftlich oder online
  • Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
  • Der bereits bewilligte Miet oder Lastenzuschuss (bei Eigentum) kann auf Antrag erhöht werden bei
  • Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 10 Prozent
  • Erhöhung der Miete oder Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent
  • Erhöhung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung immer noch selbst dafür aufgebracht
  • Zuständigkeit: die örtliche Wohngeldbehörde am Wohnsitz
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Der Wohngeldbescheid wird bei eintreten bestimmter Voraussetzungen aufgehoben oder kraft Gesetz unwirksam.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
  • Wohngeld Feststellung
  • Antrag schriftlich oder online
  • Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten
  • Wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate bewilligt werden
  • Danach ist ein Weiterleistungsantrag notwendig, der bis spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen ist
  • Kann als Miet oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) gewährt werden
  • Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung selbst dafür aufgebracht
  • Zuständigkeit: die örtliche Wohngeldbehörde am Wohnsitz
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie ein niedriges Einkommen oberhalb der Grundsicherung haben und zu einer dieser Personengruppen gehören:
  • Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
  • erwerbstätige Familien, Alleinerziehende und Paare mit niedrigen Einkommen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt einen BAföG-Anspruch hat
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen
Sie können Wohngeld als
  • Mietzuschuss erhalten. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel:
    • Wohnraum gemietet haben
    • Wohnraum als Untermieterin oder Untermieter bewohnen
    • in einer Einrichtung zum Beispiel für Menschen mit Behinderung leben
  • Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
In der Regel wird Ihnen das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen. Danach müssen Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:
  • Bürgergeld
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
Weiterhin erhalten Personen kein Wohngeld, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
  • Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld
  • Sicherung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme am Sonderprogramm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen Fachkräften aus Europa" (MobiPro-EU)
Dies gilt auch, wenn diese Leistungen Ihnen nur dem Grunde nach zustehen. In diesen Fällen wird die Leistung nur der Höhe nach versagt. Wenn aber in Ihrem Haushalt mindestens ein Haushaltsmitglied nicht berechtigt ist, eine dieser Leistungen zu empfangen, zum Beispiel das Kind einer alleinerziehenden Person oder die Eltern von Studierenden, haben Sie dennoch ein Wohngeldanspruch. Dieser besteht auch, wenn Sie die Leistungen ausschließlich als Darlehen erhalten.
Alle Regionen in Deutschland sind in 7 verschiedene Mietstufen eingeteilt, da die Mietpreise stark variieren. Entsprechend sind die Einkommensobergrenzen für die Wohngeldberechtigung unterschiedlich. Mit einem Wohngeldrechner können Sie vorab berechnen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wenn Sie über ein schwankendes Einkommen verfügen, erstellen Sie eine Einnahme-Prognose auf Basis der vergangenen 12 Monate.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn Sie infolge einer Flutkatastrophe in einen anderen Wohnraum ziehen müssen, weil Ihr bisheriger Wohnraum nicht mehr bewohnbar ist. Dann können Sie Wohngeld auch für Räume beantragen, die nur zum vorübergehenden Wohnen bestimmt sind. Das können zum Beispiel sein:
  • Wohnwagen
  • Hausboote
Notunterkünfte wie Schlafstellen, Schulen oder Turnhallen zählen nicht als Wohnraum. Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, müssen Sie lediglich innerhalb von 6 Monaten nachreichen. Ist Wohnraum unbewohnbar geworden, für den Sie bereits Wohngeld erhalten, wird dieser Bescheid unwirksam.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellenWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld erstmalig oder neu beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
  • Antrag auf Wohngeld Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde entweder mit dem entsprechenden Formular oder formlos per Post, E-Mail, Fax oder Telefon
Je nach Ihrer Situation legen Sie Unterlagen vor. Dazu gehören zum Beispiel:
  • Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
  • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder, zum Beispiel
    • Gehaltsbescheinigungen
    • Rentenbescheide
    • Kurzarbeitergeld
  • gegebenenfalls Nachweise über
    • Werbungskosten
    • Schwerbehinderung
    • Pflegegrad
  • Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern, zum Beispiel
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
  • bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte
  • Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie beispielsweise folgende Nachweise:
  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag
  • Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten
  • Wohnflächenberechnung
Beantragen Sie Wohngeld, weil Sie von einer Flutkatastrophe betroffen sind, haben Sie 6 Monate Zeit, Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, nachzureichen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
  • erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
  • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
  • Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
  • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung ) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie als:
  • Mieterinnen und Mieter von Wohnraum
  • Untermieterin und Untermieter von Wohnraum
  • Bewohnerinnen und Bewohner einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung
  • Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes
  • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei oder mehr Wohnungen, eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein oder Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann
  • Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist
  • Frauen, die in Frauenhäusern wohnen
  • eine Person, die durch die Obdachlosenbehörde in Obdachlosenunterkünfte oder in Wohnraum Dritter eingewiesen ist
Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss sind Sie als:
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann
  • Inhaberinnen und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes
  • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung oder auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben
In allen Fällen müssen Sie den Wohnraum selbst bewohnen und die Kosten hierfür selbst aufbringen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen? Dann können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Die örtlich zuständige Wohngeldbehörde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsbehelf
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anträge / Formulare
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Urheber
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellenWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenWohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bearbeitungsdauer
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Es fallen keine Kosten an.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Es fallen keine Kosten an.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Es fallen keine Kosten an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Welche Gebühren fallen an?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Es fallen keine Kosten an.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Es fallen keine Kosten an.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Es fallen keine Kosten an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Anträge / Formulare
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellenWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld erstmalig oder neu beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Rechtsbehelf
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )