Hundehaltung - Anmeldung
Zuständigkeitsfinder Infos:
Kurztext
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Zudem
ist eine gesonderte Eintragung im
Hunderegister
notwendig, welche
nicht
von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
weiterführende Links
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
- Kommunale Satzung
weiterführende Links
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
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nicht angegeben
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung
geregelt. Diese siehteine Anmeldepfli
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung
geregelt. Diese siehteine Anmeldepfli
Verfahrensablauf
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Zuständige Stelle
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Rechtsbehelf
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nicht angegeben
Anträge / Formulare
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Bemerkungen
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Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Urheber
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An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
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nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Gebühr:
13,50 € - 23,50 € EUR
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Gebühr:
13,50 € - 23,50 € EUR
Anträge / Formulare
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https://service.niedersachsen.de
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nicht angegeben
Rechtsgrundlage
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- Kommunale Satzung
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Rechtsbehelf
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https://service.niedersachsen.de
)
nicht angegeben


