Hundesteuer
Zuständigkeitsfinder Infos:
Kurztext
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Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
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- Kommunale Satzung
weiterführende Links
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
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Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
-
Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
- Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
- Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Sie müssen Ihren Hund anmelden.
Verfahrensablauf
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Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Zuständige Stelle
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bemerkungen
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Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Urheber
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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
weiterführende Links
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
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- Kommunale Satzung
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