Reisepass: Ausstellung Express

Zuständigkeitsfinder Infos:

Kurztext
  • persönlicher Antrag für Reisepässe im Express-Bestellverfahren
  • verkürzte Lieferzeit zur Behörde von 3 Werktagen
  • wenn auch das zu lang ist, kann der vorläufige Reisepass sofort ausgestellt werden
  • auch für Kinder möglich
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 
Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Produktion beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.
Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • ein gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel:
    • Ihr alter Reisepass
    • vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass und können nicht 2 Wochen oder mehr auf einen regulären Reisepass warten? Dann können Sie Ihren Reisepass in einem Express-Bestellverfahren beantragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
  • Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
    • in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
  • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Urheber
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bearbeitungsdauer
Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.
3  Werktage

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten
Gebühr: 22,00 € EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Gebühr: 69,50 € EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Gebühr: 102,00 € EUR
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: 

Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe

Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de


Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten
Gebühr: 22,00 € EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Gebühr: 69,50 € EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Gebühr: 102,00 € EUR
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )