Spielplätze und Freizeitanlagen
Zuständigkeitsfinder Infos:
In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Bemerkungen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Urheber
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
weiterführende Links
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
Montag:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
14:00
bis 
16:00
Uhr 
Dienstag:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
14:00
bis 
16:00
Uhr 
Mittwoch:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
14:00
bis 
16:00
Uhr 
Donnerstag:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
14:00
bis 
18:00
Uhr 
Freitag:
von 
08:00
bis 
12:00
Uhr 
Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.



 
 
 
 
 
 
