Vorläufigen Personalausweis beantragen

Zuständigkeitsfinder Infos:

Kurztext
  • wenn sofort ein Ausweisdokument gebraucht wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, zum Beispiel:
    • bei Wartezeit auf den beantragten regulären Ausweis
  • vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
  • antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte
  • Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
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Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie sind in Deutschland gemeldet
  • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
  • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
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Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
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Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
  • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
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Zuständige Stelle
Bürgerbüro
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Bemerkungen
Es gibt folgende Hinweise:
  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
  • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
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An wen muss ich mich wenden?
Bürgerbüro
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 3  Monate

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Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
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Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: 

Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe

Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de


Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )