Geburtsurkunde: Hausgeburt
Zuständigkeitsfinder Infos:
Kurztext
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Auf der Grundlage der im
Geburtenregister
vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine
Geburtsurkunde für die Hausgeburt
ausgestellt werden.
Auf der Grundlage der im
Geburtenregister
vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine
Geburtsurkunde für die Hausgeburt
ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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-
bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Urheber
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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
weiterführende Links
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung!
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kontakte:
05472 /401-412
05472 /401-406
05472/401-405
05472/401-404


