Spiele mit Gewinnmöglichkeit / Spielgeräte Gaststätten
Zuständigkeitsfinder Infos:
Kurztext
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wer gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt dafür eine Erlaubnis.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisWenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wer gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt dafür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis muss beantragt werden.
Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch Zufall bestimmt.
Die Erlaubnis berechtigt nicht allgemein zur Veranstaltung von Gewinnspielen, sondern bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Spiel. Sie ist an die Person und an den Veranstaltungsort gebunden. Inhaberin/Inhaber der Erlaubnis kann jede natürliche und juristische Person sein. Bei Personengesellschaften benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohnerinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Es gibt auch Spiele mit Gewinnmöglichkeit, für die Erlaubnisfreiheit besteht (in der Regel mit Warengewinnen im Wert von höchstens 60,00 Euro).
Für Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte wird eine Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit benötigt.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisEin Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch Zufall bestimmt.
Die Erlaubnis berechtigt nicht allgemein zur Veranstaltung von Gewinnspielen, sondern bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Spiel. Sie ist an die Person und an den Veranstaltungsort gebunden. Inhaberin/Inhaber der Erlaubnis kann jede natürliche und juristische Person sein. Bei Personengesellschaften benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohnerinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Es gibt auch Spiele mit Gewinnmöglichkeit, für die Erlaubnisfreiheit besteht (in der Regel mit Warengewinnen im Wert von höchstens 60,00 Euro).
Für Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte wird eine Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit benötigt.
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Rechtsgrundlage
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: ErlaubnisSpielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
weiterführende Links
weiterführende Links
Welche Unterlagen werden benötigt?
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können Unterlagen verwendet werden, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse der gewerbetreibenden Person erfüllt werden.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- ggf. Personalausweises oder Reisepasses
- ggf. Gesellschaftsvertrag
-
bei eingetragenen Unternehmen
- Auszug aus dem Handelsregister
-
bei einer GmbH & Co. KG
- Auszug für die GmbH und die KG
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts oder ein Abdruck hiervon
Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können Unterlagen verwendet werden, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse der gewerbetreibenden Person erfüllt werden.
-
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
-
Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
-
Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
-
Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
-
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
-
Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
-
Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Voraussetzungen
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Allgemeine Voraussetzungen
Das Spiel muss
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis- Besitz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts oder eines Abdruckes davon
-
die erforderliche Zuverlässigkeit für die Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit - sowohl der spielbetreibenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll
- Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt nicht, wer in den letzten drei Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrugs, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen Vergehens nach § 12 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) rechtskräftig verurteilt worden ist.
- Das Spiel muss in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden.
- Es dürfen dort höchstens drei derartige Spiele veranstaltet werden.
Das Spiel muss
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,
- Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder
- in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben (ausgenommen solche, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden)
weiterführende Links
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wenn Sie gewerbsmäßig ein sog. anderes Spiels mit Gewinnmöglichkeit (in Geld oder in Waren) veranstalten wollen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisWenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Erlaubnis können Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Sie können die Erlaubnis auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner beantragen.
Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisSie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Zuständige Stelle
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisDieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Anträge / Formulare
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Antragsformular
Urheber
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
List-ID 308 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
weiterführende Links
List-ID 309 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)
weiterführende Links
An wen muss ich mich wenden?
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
weiterführende Links
Welche Fristen muss ich beachten?
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr.
40.1.9.3
- je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 1.180,00 EUR an.
weiterführende Links
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung:
Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe
Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de
Welche Gebühren fallen an?
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr.
40.1.9.3
- je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 1.180,00 EUR an.
weiterführende Links
Anträge / Formulare
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Antragsformular
Rechtsgrundlage
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: ErlaubnisSpielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
weiterführende Links
weiterführende Links
Kontakte:
05472/401-401
05472 /401-414