Sportstätten
Zuständigkeitsfinder Infos:
Kurztext
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Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der Kommune, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Rechtsgrundlage
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Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
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nicht angegeben
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Verfahrensablauf
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Zuständige Stelle
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Rechtsbehelf
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Anträge / Formulare
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Bemerkungen
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Urheber
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weiterführende Links
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
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Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Welche Gebühren fallen an?
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)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
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nicht angegeben
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Rechtsbehelf
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nicht angegeben


