Eingeschränkter Winterdienst - Was ist zu beachten
Für die Anlieger von Gehwegen besteht folgende Räum- und Streupflicht:
Die Gehwege sind werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, samstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sonn- und feiertags von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr von Schnee zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln gegen Glätte zu streuen (Splitt, Sand, Salz). Die frei zu räumende Breite beträgt mindestens einen Meter.
Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein Straßenstreifen von mindestens einem Meter frei zu halten. In beiden Fällen (Gehweg, Straße) hat die Räumung zur Grundstücksseite oder bei ausreichender Gehwegbreite auf die Gehwegkante zu erfolgen. Nicht auf die Straße!
Für die Gemeinde Bad Essen und dem gemeindlichen Straßennetz gelten die gleichen Zeiten, jedoch nicht für alle Straßen.
Jedoch kann der Winterdienst durch die Gemeinde zurzeit nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Die Räumung der Straßen findet statt, jedoch kann aufgrund von Lieferengpässen bei der Streusalzbeschaffung nur noch auf besonders gefährlichen Straßen (Gefällestrecken) mit Sole gespritzt werden. Sobald wieder Salz zur Verfügung steht, wird der Winterdienst wieder wie gewohnt durchgeführt werden.
Die Gemeinde bittet die Bürger, das zu beachten und ihre Fahrweise den derzeitigen extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen anzupassen.


