Verbesserung der Straßenbeleuchtung und Freischneiden von Sichtfeldern
Datum 10.10.2025
Gültig ab 10.10.2025
In der „dunklen Jahreszeit“ können Straßenleuchten die Gehwege und Straßen nicht ausleuchten, wenn Bäume und Sträucher bis an die Lichtkuppeln heranreichen. Aus diesem Grund werden alle Grundstückseigentümer gebeten, für ausreichenden Rückschnitt in ihrem Vorgartenbereich zu sorgen.